Erste Änderung der neuen BAFA-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)

Nach der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 19. Dezember 2018 werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen gefördert.

Die BAFA Richtlinie ist am 31 Januar in einer überarbeiteten Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Neben diversen Korrekturen wurde eine sehr wichtige Änderung für das Kälteanlagenbauerhandwerk vorgenommen:

Wie aus der Tabelle ersichtlich, wurde bei der Förderung von CO2-Kälteanlagen die Einschränkung auf ausschließlich Booster-Anlagen aufgehoben, was den Einsatz dieser Anlagen für Gewerbe- und Industriekunden wesentlich attraktiver macht.

Gemäß BAFA werden die Interpretationen der Richtlinie weiterbearbeitet. Sobald aktuelle Informationen vorliegen, werden wir zeitnah berichten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig. Auf der Homepage des BAFA (www.bafa.de) erfahren Sie mehr über die Fördertatbestände, das Antrags- und Förderverfahren sowie die rechtlichen Grundlagen.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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