Das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) ist am 16.05.2020 in Kraft getreten. Von den 31 Paragraphen des HmbKliSchG waren drei Paragraphen nach europarechtlichen Vorschriften notifizierungspflichtig, nämlich das „Ölheizungsverbot“ sowie das „Stromdirektheizungs-“ und das „Klimaanlagenverbot“.
Das Verfahren bei der EU-Kommission wurde im Dezember eingeleitet. Wegen der laufenden Frist hatte die Hamburgische Bürgerschaft diese Paragraphen bei der Verabschiedung des Gesetzes im Februar (20.02.2020) zunächst noch zurückgestellt.
Die EU-Kommission hat das Hamburger Klimaschutzgesetz allerdings zwischenzeitlich vollständig genehmigt, so dass die Hamburgische Bürgerschaft die zurückgestellten Vorschriften am 06.05.2020 verabschiedet hat. Das Gesetz ist am 16.05.2020 in Kraft getreten.
Den Wortlaut des § 13 des HmbKliSchG, der bereits im Vorfeld zu erheblichen Diskussionen geführt hat, sowie die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.