„Das Bundesumweltministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht vor, dass entlang der gesamten Liefer- und Gebrauchskette für Kältemittel eine neue Dokumentationspflicht eingeführt werden soll. Das bedeutet: Egal, wo und von wem ein Unternehmen Kältemittel einkauft (Großhandel, Internet etc.), muss der Verkäufer oder Betreiber erklären, dass es sich dabei um "legales" Kältemittel handelt, das die Vorgaben der EU-F-Gase-Verordnung erfüllt (also in der Quotenregelung erfasst ist). Letztlich muss auch ein Kälte-Klima-Fachbetrieb, der eine neue Anlage in Betrieb nimmt oder in eine bestehende Anlage Kältemittel nachfüllt, seinem Endkunden die Legalität des von ihm eingesetzten Kältemittels schriftlich bescheinigen, damit dieser wiederum der Gewerbeaufsichtsbehörde den Nachweis vorlegen kann. ...“
Die vollständige Stellungnahme der Bonner Stimme finden Sie hier.